Den aktuellen Wert Ihrer Versicherung können Sie hier anfordern.
Bitte beachten Sie, dass eine Beitragsbescheinigung in wenigen Fällen nötig ist. Sollten Sie jedoch eine Beitragsbescheinigung wünschen, erstellen wir diese gern bei einer Anfrage per E-Mail oder mit Angabe der Versicherungsnummer auch per Telefon unter 0711/2056-0.
Handelt es sich bei Ihrer Versicherung um eine betriebliche Altersvorsorge nach § 3 Nr. 63 EStG ? Hier werden die Beiträge steuerfrei einbezahlt und eine Beitragsbescheinigung kann deshalb nicht erstellt werden.
Selbstverständlich! Bitte Informieren Sie uns.
Ist Ihre Versicherung abgetreten/verpfändet, befindet sich die Versicherungsbescheinigung evtl. beim Abtretungs-/Pfandgläubiger (Zessionar). Ist sie auch dort nicht hinterlegt, erhalten Sie von uns eine Ersatzurkunde.
Ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, erhält dieser dann die Ersatzurkunde.
Wenn Sie angerufen werden wollen - klicken Sie bitte hier.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail an kontakt@presse-versorgung.de senden.