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Beitragsbeteiligung zur Premium-Vorsorge.

Damit auch freie Mitarbeitende eine Altersvorsorge erreichen können, gründeten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Gewerkschaft Rundfunk-Fernseh-Film-Union (heute die Fachgruppe Medien in ver.di) Ende 1971 die Pensionskasse für freie Mitarbeiter (heute Pensionskasse Rundfunk - PKR). 
Um der Forderung nach Mobilität in der Altersversorgung Rechnung zu tragen, erhielten Journalisten auch das Wahlrecht zugunsten der Versicherung bei der Presse-Versorgung. Es wurde eine Vereinbarung mit der PKR und den Anstalten getroffen.

Aktuell kann die Beitragsbeteiligung bei den folgenden Rundfunk- und Fernsehanstalten (DLR, NDR, SR und ZDF) beantragt werden, sofern Ihre überwiegende Tätigkeit dort ist. Die weiteren Rundfunk- und Fernsehanstalten haben das Wahlrecht zurückgenommen.