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Die Risikolebensversicherung im Detail.

Für wen sich eine Risikolebensversicherung lohnt, welche Art der Risikolebensversicherung für Sie in Frage kommt und welche konkreten Leistungen sie beinhaltet, erfahren Sie in einer persönlichen Beratung.


Auch die Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung ist ein gängiges Modell. Hier erklären wir Ihnen das Wichtigste der Risikolebensversicherung vorab:

  • Todesfallschutz ab Antragsstellung
    Schon ab dem Eingang des Antrags gilt ein vorläufiger Versicherungsschutz (max. 100.000€)
  • Leistung bei Tod
    Während der Versicherungsdauer wird eine Kapitalzahlung an Hinterbliebene ausgezahlt.
  • Versicherungsbeitrag
    Der Beitrag ist abhängig von der Versicherungssumme, dem Eintrittsalter, der Laufzeit, Ihrem Beruf, Hobbys, Gesundheits- und Rauchstatus. Eine Gesundheitsprüfung ist zur Kalkulation fairer Preise erforderlich.
  • Absetzbarkeit
    Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden, soweit Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen nicht ausgeschöpft sind.
  • Einkommenssteuer
    Die Kapitalzahlung einer Risikolebensversicherung unterliegt nicht der Einkommenssteuer.
  • Erbschaftssteuer
    Auf die Auszahlung fällt grundsätzlich Erbschaftssteuer an. Ob und in welcher Höhe diese zu entrichten ist, richtet sich nach Vertragsgestaltung, Höhe der Versicherungsleistung und Erbschaftssteuer-Freibetrag.
  • Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
    Sofern der/die Empfänger*in der Versicherungssumme freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, können hieraus Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

Eckdaten im Überblick.

Presse Risikolebensversicherung
EintrittsalterVersicherte Person von 15 bis 74 Jahre / Versicherungsnehmer ab 18 Jahre, keine Obergrenze
Höchstalter80 Jahre
Versicherungsdauermin. 1 Jahr / max. 50 Jahre
Versicherungshöhemin. 10.000 €
min. 2.000 € als Leistung bei Beitragsfreiheit
max. 20 Mio. €
BeitragKein Mindest- oder Höchstbeitrag, Dynamikoption
KombinierbarkeitBerufsunfähigkeitsvorsorge (Plus):
Beitragsbefreiung und BU-Rente (Plus) oder BU-Beitragsbefreiung
Kapital bei Unfalltod