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BerufsunfähigkeitsPflegePolice Invest

Bei der BerufsunfähigkeitsPflegePolice Invest ist eine finanzielle Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit in Form von Beitragsbefreiung und BU-Rente versichert. Sie richtet sich an die Zielgruppe der jüngeren Berufstätigen, die den materiellen Schutz bei Berufsunfähigkeit und im Pflegefall mit dem Aufbau eines Geldvermögens verbinden wollen. Es handelt sich um eine selbstständige Police mit einer Überschussverwendung in Form der Fondsanlage.

Der lebenslange Versicherungsschutz umfasst zwei Phasen. In der ersten Phase sind Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit versichert, in Phase 2 nur Pflegebedürftigkeit. Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit werden keine weiteren Fondsanteile erworben.

Phase 1 (bis zum gesetzlichen Rentenalter)

Wird die versicherte Person in dieser Phase zu mindestens 50 % berufsunfähig, erfolgt die Leistung in Form von Beitragsbefreiung und BU-Rente. Die Leistungen werden erbracht solange die versicherte Person lebt, Leistungen wegen Berufsunfähigkeit jedoch längstens bis zum Ende der Phase 1. Die Versicherungsleistung wird nicht mehr erbracht, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit wieder unter 50 % sinkt. Die versicherte Person kann die Kriterien der Berufsunfähigkeit erfüllen, ohne pflegebedürftig zu sein.

Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeitsvorsorge pflegebedürftig wird, gilt sie auch als berufsunfähig. Wird die versicherte Person in Phase 1 berufsunfähig und pflegebedürftig, wird neben der Beitragsbefreiung die Pflegerente geleistet. Liegt die vereinbarte BU-Rente über der Pflegerente, wird in Phase 1 die Pflegerente plus die Differenz aus Pflegerente und BU-Rente gezahlt.

Phase 2

In Phase 2 wird keine Leistung bei Berufsunfähigkeit erbracht. Die Leistung bei Pflegebedürftigkeit erfolgt in Form einer Beitragsbefreiung und Pflegerente. Der Anspruch auf Pflegerente entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Die Versicherungsleistungen enden, wenn die versicherte Person stirbt oder wenn die Pflegebedürftigkeit wegfällt.

 

PflegePolice Invest

Bei der PflegePolice Invest handelt es sich um eine selbstständige Police mit Pflegeschutz und Überschussverwendung Fondsanlage (entspricht Phase 2 der BerufsunfähigkeitsPflegePolice Invest). Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer pflegebedürftig, wird eine Beitragsbefreiung und eine lebenslange Pflegerente in vereinbarter Höhe geleistet. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Pflegerente entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit werden keine weiteren Fondsanteile erworben. Die Versicherungsleistungen enden, wenn die versicherte Person stirbt oder wenn die Pflegebedürftigkeit wegfällt.

Die PflegePolice Invest richtet sich in erster Linie an die Zielgruppe 50+.