PRESSE-PENSIONSKASSEDer Arbeitgeber schließt mit der Presse-Pensionskasse einen Vertrag ab, in dem er für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach festgelegten Grundsätzen Versorgungsleistungen vereinbart. Der Höchstbeitrag ist durch die maximale steuerliche Förderung (2007 2520 € p.a.) definiert. Außerdem können niedrigere Beitragsstufen festgelegt werden, wobei ein Mindestbeitrag von 600,00 € jährlich festgeschrieben ist. Versichert ist eine lebenslange Rente, die frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann (Betriebliche Vorsorge, Der Versicherungsschutz).
* Die Beispiele setzen voraus, dass mindestens 10 Verträge bestehen. * Hinweis zur Überschussbeteiligung |

