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PRESSE-PENSIONSKASSE

Der Arbeitgeber schließt mit der Presse-Pensionskasse einen Vertrag ab, in dem er für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach festgelegten Grundsätzen Versorgungsleistungen vereinbart. Der Höchstbeitrag ist durch die maximale steuerliche Förderung (2007 2520 € p.a.) definiert. Außerdem können niedrigere Beitragsstufen festgelegt werden, wobei ein Mindestbeitrag von 600,00 € jährlich festgeschrieben ist.

Versichert ist eine lebenslange Rente, die frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann (Betriebliche Vorsorge, Der Versicherungsschutz).

 


MONATLICHE GESAMTRENTE* AB ALTER 65 BEI EINEM MONATSBEITRAG VON 210 €

Todesfall-Leistung bei Rentenbeginn: 10-fache jährliche Garantierente abzüglich gezahlter Garantierenten

            
   Eintrittsalter Frau Mann  
   25 Jahre  991,61 €  1068,98 €  
   35 Jahre  574,10 €  622,00 €  
   45 Jahre  301,91 €  328,77 €  

 

* Die Beispiele setzen voraus, dass mindestens 10 Verträge bestehen.

* Hinweis zur Überschussbeteiligung
Überschusssystem: Tarifbonus
Überschussverwendung: Zusatzrente
Die in diesem Wert enthaltene Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden.
Sie gilt nur, wenn die für 2007 festgesetzten Überschussanteile unverändert bleiben.