Presse BerufsunfähigkeitsPolice

Denken Sie auch wie die meisten, dass die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit ein Unfall sei? Dies entspricht nicht den Tatsachen. Zu über90 % ist eine Berufsunfähigkeit auf Erkrankungen zurückzuführen. In der Medienwirtschaft sind psychische Erkrankungen und Tumore die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Seit 2001 gibt es in der Gesetzlichen Rentenversicherung keine Renten mehr wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Sie kennt nur noch den Begriff der Erwerbsminderungsrente. Diese ist gestaffelt nach dem Grad der Erwerbsfähigkeit. Wer beispielsweise drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente, das heißt 17 % seines letzten Bruttogehaltes. Betroffen hiervon sind die nach dem 1.1.1961 Geborenen.

Sie haben keinen Versicherungsschutz mehr im ausgeübten Beruf und können auf sämtliche Berufe am Arbeitsmarkt verwiesen werden. Eine private Absicherung ist daher unumgänglich.

Die Presse BerufsunfähigkeitsPolice steht in keinem Zusammenhang mit einer Erwerbsminderungsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Sie gelten für uns als berufsunfähig, wenn ärztlich festgestellt wurde, dass Sie für voraussichtlich mindestens sechs Monate Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nur noch zu weniger als 50 % ausüben können. Eine abstrakte Verweisung auf andere Berufe erfolgt nicht.

Leistungsmerkmale

• Beitragsbefreiung Plus
Es sind für die Dauer der Berufsunfähigkeit keine Versicherungsbeiträge für den laufenden Vertrag mehr zu bezahlen. Die versicherten Alters- und Hinterbliebenenrenten bleiben erhalten.

• Berufsunfähigkeitsrente Plus
Zusätzlich zur Beitragsbefreiung erhalten Sie für die Dauer der Berufsunfähigkeit regelmäßige Rentenzahlungen – längstens bis zum vereinbarten Vertragsende.


• Beitragsbefreiung Plus mit Dynamik
In diesem Fall steigen die versicherten Alters- und Hinterbliebenenrenten jährlich weiter an, als hätten Sie steigende Beiträge gezahlt. Die Beitragsbefreiung mit Dynamik ist nur möglich, wenn bei der Hauptversicherung das Merkmal „Zuwachs” eingeschlossen ist. Die beschriebenen Leistungen können Sie sowohl als Zusatzversicherung zu einer bereits bei uns bestehenden Altersvorsorge oder als neuen eigenständigen Vertrag abschließen. Ein selbstständiger Vertrag empfiehlt sich immer dann, wenn Sie bereits anderweitig ausreichend private Vorsorge für das Alter getroffen haben.

Vorteile
• Besonders günstige Beitragsermittlung durch spezielle Berufsgruppeneinstufung
• Weltweiter Versicherungsschutz
• Keine abstrakte Verweisung