Die Hinterbliebenenrente
Sie haben sich für eine Altersrente entschieden, wollen aber für den Todesfall Ihre Angehörigen versorgt wissen. In diesem Fall empfehlen wir den Einschluss einer Hinterbliebenenrente in Ihren Altersrentenvertrag. Im Todesfall zahlen wir eine lebenslange Rente an Ihren Ehe-/Lebenspartner, deren Höhe Sie festlegen (im Allgemeinen zwischen 60 und 100 % Ihrer Altersrente). Mit Ausnahme der Presse RiesterRente ist der Einschluss der Hinterbliebenenrente in allen Vertragsarten möglich. Zudem kann in der Presse BasisRente eine Waisenrente mitversichert werden.
Einmalige Kapitalleistung
Alternativ zur Hinterbliebenenrente bieten wir Ihnen bei den Produkten Presse PrivatRente Klassik und Invest den Einschluss einer einmaligen Kapitalzahlung im Todesfall an Ihre Hinterbliebenen, deren Höhe Sie bei Vertragsabschluss bestimmen.
Leistungen bei Unfalltod
Ist dieser Baustein zusätzlich in Ihrer Altersvorsorge vereinbart, zahlen wir bei Tod durch Unfall vor Beginn der Rentenzahlung im Rahmen der Presse PrivatRente eine zusätzliche einmalige Kapitalleistung in Höhe des Garantiekapitals steuerfrei aus. Ist dieser Baustein im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge vereinbart, wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen diese Kapitalleistung in eine zusätzliche steuerpflichtige Rente umgewandelt.
Vorteile
• Lebenslange Rente oder Kapitalzahlung
• Steuerbegünstigte Hinterbliebenenabsicherung
• Doppelte Leistung bei Unfalltod