WER KANN IN DIE PRESSE-VERSORGUNG?
Freiwillige Versicherung
Das Versorgungswerk der Presse offen für viele Berufe und Arbeitsfelder im Kommunikations- und Medienbereich. Natürlich bieten wir auch Versicherungsschutz über die Pflichtversicherung für fest angestellte Redakteure hinaus.
Freie Mitarbeiter bei Rundfunk und Fernsehanstalten
Journalistisch tätige, Freie Mitarbeiter bei den deutschen Rundfunk- und Fernsehanstalten können sich ebenfalls über das Versorgungwerk der Presse versichern. Eine Besonderheit dabei ist, dass unter Umständen die Sender einen Beitragszuschuss zu dieser Altersversorgung leisten. Der Zuschuss kann bis zu 7% der erziehlten Jahreshonorare betragen. Über Einzelheiten und Modalitäten beraten wir Sie gerne individuell - rufen Sie uns an.
Einmal Presse - immer Presse
Zu bereits bestehenden Versicherungen können Sie jederzeit ergänzende Verträge und entsprechende Nachversicherungen über uns abschließen.
Und was viele nicht wissen: Auch Ihr Ehe-/Lebenspartner und Ihre Kinder (von Geburt an bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) können Versicherungen über die Presse-Versorgung abschließen, sofern Sie bei uns versichert sind. Natürlich gelten auch bei diesen Versicherungen unsere günstigen Konditionen.
Versicherungspflicht
Versicherungspflicht besteht für alle fest angestellten Redakteure und Redakteurinnen bei Zeitungen und Zeitschriften, die den Bestimmungen der Altersversorgungstarifverträge unterliegen. Sie werden von ihrem Verlag beim Versorgungswerk der Presse angemeldet.
Hotline
Falls Sie im Zweifel sind, ob Sie dazugehören, oder wenn Sie Ihren Kommunikationsberuf hier nicht aufgeführt finden, dann fragen Sie einfach bei uns nach (Hotline: 0711 / 20 56-244).
Wir prüfen jeden Einzelfall – schnell und unbürokratisch.