09 Ihr Beitrag und die staatlichen Zulagen Um in den Genuss der vollen staat- lichen Zulage (154 c) zu kommen, müssen Sie mindestens 4 % Ihres Bruttoeinkommens (Mindesteigenbei- trag) vom Vorjahr abzüglich der Zulage aufbringen. Zahlen Sie weniger, wird auch die staatliche Zulage entspre- chend gekürzt. Zur steuerlichen Opti- mierung empfiehlt es sich, den steuer- lich abzugsfähigen Höchstbetrag voll auszuschöpfen. Maximal werden 2.100 c pro Jahr gefördert (Einzel- heiten siehe auch Glossar, Seite 22). Auf Ihre Beiträge werden die staat- lichen Zulagen angerechnet. Vor allem Familien und Alleinerziehende profi- tieren von der Förderung. Für jedes förderfähige Kind mit dem Geburtsjahr 2007 und früher wird eine Zulage von 185 c gewährt, für Kinder ab Geburts- jahr 2008 beträgt die Zulage 300 c. Auch Ehepartner (aber nicht Lebens- partner) können über einen eigenen Riester-Vertrag mit entsprechender Förderung abgesichert werden. Beginn der Rentenzahlung Die erste Rentenzahlung können Sie bis zu fünf Jahre vor dem vereinbarten Ablauf anfordern. Als frühesten und spätesten Rentenbeginn hat der Ge- setzgeber das 60. bzw. 75. Lebensjahr festgelegt. Optional kann bei Renten- beginn eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des vorhandenen Kapitals gewählt werden. Diese ist jedoch so- fort voll zu versteuern. Was passiert bei Tod? Für den Todesfall vor Rentenbeginn lässt der Gesetzgeber zwei Möglich- keiten zu: 1. Die Auszahlung des gebildeten Kapitals abzüglich der staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen an Ihre Hinterbliebenen. 2. Die Übertragung des gesamten Kapitals ohne Abzug auf einen geförderten Altersvorsorgevertrag Ihres Ehepartners. Im Falle Ihres Todes nach Rentenbeginn zahlen wir ein Vielfaches der garan- tierten Renten abzüglich der bereits an Sie geleisteten Renten an Ihre Hinter- bliebenen aus. Alles steuerfrei? Während der Ansparphase kommen sämtliche Kapitalerträge Ihrem Vor- sorgevermögen steuerfrei zugute. Mit Beginn der Auszahlungsphase unterliegen die Zahlungen aus Ihrer Presse RiesterRente Ihrem individuellen Steuersatz. Der ist dann allerdings in der Regel niedriger als im Arbeitsleben. Presse RiesterRente Invest alpha-Balance Nervenkitzel mit Garantie Die Presse RiesterRente gibt es auch in der Variante Invest alpha-Balance (vgl. Seite 7). Mit dieser Vorsorgeform können Sie direkt Ertragschancen des Kapitalmarkts nutzen, müssen aber auch die vorhandenen Risiken tragen. Die eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen sind Ihnen aber als Garantiekapital für Ihre lebenslange Rente sicher. Einzelheiten zu den Anlagestrategien finden Sie im Kapitel Fondskonzepte (Seite 20).
