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Kind flüstert einem knienden Mann etwas ins Ohr.

Allgemeine FAQs.

Wenn es um die persönliche Vorsorge geht, ergeben sich viele Fragen zu Versicherungen und Leistungen. Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
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Fragen zu unseren Produkten.

Private Altersvorsorge.

  • Eine private Rentenversicherung passt sich Ihrem Leben an. Sie haben die Möglichkeit, Kapital aus Ihrem Vertrag zu entnehmen, um zum Beispiel einen finanziellen Engpass zu überbrücken. Ebenso können Sie Ihre Beiträge reduzieren oder die Beitragszahlung ganz aussetzen, wenn Sie einmal die finanziellen Mittel nicht aufbringen können. Ihre Rentenansprüche müssen deswegen trotzdem nicht sinken, denn die PrivatRente bietet die Option, in den Vertrag zusätzlich Geld einzuzahlen und die Altersvorsorge damit zu erhöhen.

  • Die private Rentenversicherung ist eine sehr wichtige Ergänzung Ihrer Altersvorsorge, wenn sich Ihre Vorstellungen von einem finanziell abgesicherten Lebensabend nicht allein mit der gesetzlichen Rentenversicherung realisieren lassen.

  • Jeder! Ganz besonders wichtig ist eine private Rentenversicherung für alle, die heute bereits wissen, dass die gesetzliche Rente im Alter nicht reicht. Interessant ist die private Rentenversicherung insbesondere für Personen, die Wert auf Flexibilität legen. So können Sie beispielsweise bei Rentenbeginn statt einer Rente auch eine Kapitalzahlung wählen.

Berufsunfähigkeit.

  • Die Vertragsdauer sollte auf Ihr Renteneintrittsalter abgestimmt sein, damit Ihre Arbeitskraft das ganze Berufsleben über finanziell gesichert ist und Sie über die BU ein monatliches Einkommen erhalten. Je früher Sie eine BU abschließen, umso besser und in der Regel günstiger ist sie für Sie.

  • Die Entscheidung über die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist eine persönliche Entscheidung und hängt von Ihrem Absicherungsbedarf im Falle einer Berufsunfähigkeit ab. Ziel der Bedarfsermittlung ist eine ausreichende Absicherungshöhe abzusichern. Folgende Fragen sollten Sie sich hierbei stellen:

    - Was ist mein konkretes Vorsorgeziel?
    - Welche Einsparmöglichkeiten habe ich?
    - Welche Vorsorge ist bereits vorhanden?

    Berücksichtigen Sie bei der Höhe Ihrer BU-Rente auch einen Inflationsausgleich oder steigenden Lebensstandard.

    Unsere Berater vor Ort helfen Ihnen hierbei gerne weiter.

  • Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie vor allem auf den tatsächlichen Leistungsumfang achten und nicht nur auf Ihre Beitragskosten pro Monat.

Hinterbliebenenvorsorge.

  • Statt einer Hinterbliebenenrente können Sie auch eine Einmalzahlung erhalten, zum Beispiel mit dem Zusatzbaustein "Kapital bei Tod" zu einer Altersvorsorge. Auch bei der Risikolebensversicherung erhalten die Hinterbliebenen eine einmalige Kapitalzahlung.

  • Nein. Die Hinterbliebenenrente ist eine Ergänzung zur Altersvorsorge, sie wird nur als Zusatzbaustein angeboten. Alternativ können Sie für Ihre Familie oder Ihren Partner mit einer Risikolebensversicherung vorsorgen, dabei erhalten Ihre Hinterbliebenen eine einmalige Kapitalzahlung.

  • Selbstverständlich, auch unverheiratete Partner können mit der privaten Hinterbliebenenvorsorge eine individuell zugeschnittene Vorsorge betreiben, wenn eine gesetzliche Hinterbliebenenvorsorge ausbleibt. Damit bleiben z.B. laufende Kosten wie Hauskredit, Miete oder Unterhaltskosten für ein Auto bezahlbar.

  • Für eine individuelle und faire Risikoeinschätzung werden Sie zu Ihrem Gesundheitsstatus befragt. Manchmal ist zusätzlich eine ärztliche Untersuchung notwendig, um den Gesundheitszustand beurteilen zu können. Beispielsweise bei sehr hohen Versicherungssummen. Relevant ist bei der Gesundheitsprüfung auch, ob Sie rauchen. Ihr Beitrag ist niedriger, wenn Sie Nichtraucher sind. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Nichtraucher werden, können Sie uns das gerne mitteilen, damit eine Anpassung Ihres Vertrages von beiden Seiten geprüft werden kann.

  • Eine Risikolebensversicherung ist so lange sinnvoll, wie im Falle Ihres Todes bei Ihren Hinterbliebenen eine finanzielle Lücke entsteht. Die Laufzeit der Risikolebensversicherung hängt somit von Ihrer individuellen Situation ab. Soll damit beispielsweise ein Immobilienkredit abgesichert werden, sollte der Vertrag so lange laufen, bis dieser getilgt ist. Möchten Sie die Risikolebensversicherung zur Absicherung Ihrer Familie einsetzen, sollte die Laufzeit in der Regel erst enden, wenn das jüngste Kind seine Ausbildung oder sein Studium beendet hat. Dann steht der Nachwuchs meist auf eigenen Beinen und ist finanziell nicht mehr von Ihnen abhängig.

Pflegerente.

  • Um laufende und akute Kosten abzudecken, die bei Pflegebedürftigkeit anfallen, reichen leider die Unterstützungsleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in der Regel nicht aus.
    Eine Pflegerentenversicherung wie die PflegeRente gegen Einmalbeitrag ist sinnvoll, weil Sie damit durch eine einzige Einzahlung finanzielle Sicherheit im Pflegefall gewährleisten können.

  • Sie haben die Möglichkeit, Ihre vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. In den ersten drei Vertragsjahren können Sie das auch ohne einen bestimmten Anlass. Nach bestimmten Ereignissen (etwa Heirat, Pflegebedürftigkeit und Tod des Ehe- oder Lebenspartners) lässt sich Ihre Pflegerente zudem auch später noch erhöhen – Sie haben dann jeweils ein halbes Jahr Zeit dafür. Sie können zusätzlich bei Vertragsabschluss eine jährliche Steigerung der Rente vereinbaren (Dynamik-Option), damit Sie sich gegen die Inflation absichern. Diese Steigerung kann ein bis drei Prozent pro Jahr betragen.

  • Eine Pflegerente gegen Einmalbetrag ist die ideale Versicherung für Sie, wenn Sie einen größeren Betrag anlegen und gleichzeitig in eine Pflegeabsicherung investieren wollen. Bei der PflegeRente gegen Einmalbeitrag erhalten Ihre Hinterbliebenen im Fall Ihres Todes eine Kapitalzahlung, auch wenn Sie pflegebedürftig waren.

Betriebliche Altersvorsorge.

  • Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.
    Durch die Spareffekte bei Steuern und Sozialabgaben ist die Vermögensbildung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eine der attraktivsten Vorsorgeformen für Arbeitnehmer.

  • Der Arbeitgeber ist nicht nur verpflichtet, den Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung zu erfüllen, sondern er hat auch selbst Vorteile dadurch. So stärkt die betriebliche Altersversorgung die Attraktivität des Unternehmens für Mitarbeiter und neue Bewerber wesentlich.

  • Wenn Ihr Unternehmen in der Medienbranche tätig ist und einem der versicherbaren  Wirtschaftsbereiche angehört, können wir Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen eine passende betriebliche Altersvorsorge über uns anbieten.

  • Seit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Das heißt: Teile des Lohns/Gehalts (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung) können für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) verwendet werden. Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber können auch bis zu 8% umgewandelt werden.

  • Grundsätzlich Ja. Die vermögenswirksamen Leistungen sind eine vertraglich vereinbarte Geldleistung des Arbeitgebers. Vermögenswirksame Leistungen sind Bestandteil des Lohns/Gehalts und damit grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Werden die vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge eingebracht, fallen keine Steuern und Sozialabgaben an. Werden vermögenswirksame Leistungen aufgrund einer tarifvertraglichen Vorgabe gezahlt, müssen die Regelungen des Tarifvertrags beachtet werden.

  • Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden im Alter besteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Wenn Sie als Rentner gesetzlich krankenversichert sind, zahlen Sie außerdem in der Regel auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer Rente.  Privatversicherte sind hier beitragsfrei.

  • Wenn Sie sich bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für eine Entgeltumwandlung entscheiden, wird der mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarte Teil Ihres Gehaltes für diese zusätzliche Altersversorgung umgewandelt. Sie bauen so im Laufe Ihres Erwerbslebens Vorsorgeansprüche auf, die Ihnen zu Rentenbeginn als Kapital oder als lebenslange Rente oder als Mischung aus beidem zufließen. Über dies gibt der Arbeitgeber in vielen Fällen noch einen Arbeitgeberzuschuss dazu.

Fragen zu Bestandsverträgen.

Allgemeines.

  • Wir arbeiten kontinuierlich daran unsere Prozesse für Sie transparenter und verständlicher zu gestalten. So haben wir vor Kurzem unser Vorgehen beim Lastschrifteinzug Ihrer Zahlungen angepasst. Damit Abbuchungen für Sie in Zukunft besser nachzuvollziehen sind, werden diese künftig einzeln veranlasst. Die bisherige Bündelung bei Abbuchungen von der gleichen Bankverbindung entfällt.

    Im Verwendungszweck der Abbuchung können Sie Ihre betroffene Vertragsnummer einsehen. Dadurch wollen wir Ihnen die Zuordnung von Zahlungen zu Verträgen erleichtern und Sie bei der Übersicht über Ihre Vorsorge unterstützen.

  • Derzeit können wir Ihnen noch keinen Zugang zu einem Onlineportal anbieten. Unter dem Reiter Versicherte stellen wir Ihnen jedoch alle Formulare und Änderungsmeldungen zum Download bereit.

Leistung.

  • Private Kapital-Lebensversicherungen fallen in den Zugewinnausgleich. Die Zeitwerte senden wir Ihnen auf Anforderung gerne zu. Bitte nennen Sie uns den Beginn und das Ende der Ehezeit.

    Rentenversicherungen unterliegen grundsätzlich dem Versorgungsausgleich. Dies gilt auch für die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Kapital-Lebensversicherung (Firmen-Direktversicherung). Nach dem Familienverfahrensgesetz sind die Ausgleichswerte beim Versorgungsausgleich dem Gericht mitzuteilen. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, können wir nur auf der Grundlage einer gerichtlichen Anfrage Ausgleichswerte und Teilungsvorschläge erstellen.

    Hinweis:
    Falls Sie aufgrund veränderter Lebensumstände eine Bezugsrechtsänderung vornehmen möchten, klicken Sie hier.

  • Wir möchten Sie in dieser Zeit bestmöglich unterstützen. Bitte rufen Sie uns an unter 0711/1292 64999. Wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

  • Bei Elternzeit und längerer Krankheit sowie bei unbezahltem Urlaub wird die Versicherung beitragsfrei fortgeführt. Der Versicherungsschutz sinkt auf die beitragsfreien Leistungen. Alternativ können Sie privat die Beitragszahlung - in voller Höhe oder reduziert - übernehmen, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass diese privat entrichteten Beiträge, solange Ihr Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist, später der Krankenversicherungspflicht der Rentner unterliegt, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind.

  • Bitte informieren Sie uns über das Austrittsdatum. Wir fordern direkt eine Austrittsmeldung von Ihrem Arbeitgeber an. Wenn uns alle Informationen des Arbeitgebers vorliegen, kommen wir bezüglich der Fortführung Ihrer Versicherung auf Sie zu.

    Gerne prüfen wir die Weiterführung bei einem neuen Arbeitgeber. Alternativ können Sie die Versicherung privat als Versicherungsnehmer fortführen mit unveränderter oder verringerter Beitragshöhe oder auch beitragsfrei.

  • Ist die Berufsunfähigkeitsrente und die Beitragsbefreiung miteingeschlossen, entfällt bei Eintritt der Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung und Sie erhalten die versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge bleibt in voller Höhe erhalten.

    Bitte rufen Sie uns an, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Zusammen mit Ihnen besprechen wir das weitere Vorgehen.

  • Gemäß dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) werden seit dem 01.01.2004 nicht nur laufende Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge beitragspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), sondern auch sämtliche Kapitalzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge. Entsprechendes gilt für die Pflegeversicherung der Rentner (PVdR). Bei Kapitalleistungen erfolgt der Beitragseinbehalt direkt durch die Krankenkasse über einen Zeitraum von 10 Jahren.

    Renten- und Kapitalzahlungen aus einer Direktversicherung, die auf privat gezahlten Beiträgen beruhen, sind nicht beitragspflichtig in der Kranken- bzw. Pflegeversicherung der Rentner (KVdR/PVdR), wenn mit der privaten Beitragszahlung auch die Versicherungsnehmer-Stellung vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer übergegangen ist.  Diesen Sachverhalt prüfen wir vor einer Meldung an Ihre Krankenkasse.

    Das GMG bezieht sich auf Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Privat Krankenversicherte sind davon nicht betroffen.

    Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

Auskünfte.

  • Den aktuellen Wert Ihrer Versicherung können Sie hier anfordern.

  • Selbstverständlich! Bitte kontaktieren Sie uns hier.

    Ist Ihre Versicherung abgetreten/verpfändet, befindet sich die Versicherungsbescheinigung eventuell beim Abtretungs-/Pfandgläubiger (Zessionar). 
    Bei einer Firmendirektversicherung wird die Police möglicherweise bei Ihrem Arbeitgeber aufbewahrt.

  • Eine Beitragsbescheinigung muss dem Finanzamt nur noch auf Anforderung vorgelegt werden, es genügt die Eintragung in der Steuererklärung. Selbstverständlich senden wir Ihnen auf Anforderung gern eine Bescheinigung zu. Bitte rufen Sie einfach kurz an unter 0711/1292 64999 oder senden Sie uns eine E-Mail an kontakt@presse-versorgung.de mit Angabe der Versicherungsnummer. 

    Haben Sie zertifizierte Verträge, wie eine Riester-Rente oder eine Basis Vorsorge? Dann erhalten Sie automatisch zu Beginn des Folgejahres die erforderliche Bescheinigung.

    Handelt es sich bei Ihrer Versicherung um eine betriebliche Altersvorsorge nach § 3 Nr. 63 EStG? Hier werden die Beiträge bereits steuerfrei von Ihrem Arbeitgeber abgeführt und können nicht zusätzlich bei der Steuer abgesetzt werden.

Änderung persönlicher Daten.

  • Bitte geben Sie hier Ihre neue Bankverbindung ein.

  • Gern können Sie hier das SEPA-Lastschriftmandat herunterladen.

  • Bitte geben Sie hier Ihre geänderten Daten ein.

  • Wir benötigen Ihre Versicherungsnummer und eine Kopie Ihres Personalausweises oder der Eheurkunde. Diese können Sie uns gerne per E-Mail an kontakt@presse-versorgung.de unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer senden.

    Hinweis:
    Falls Sie aufgrund veränderter Lebensumstände eine Bezugsrechtsänderung vornehmen möchten, klicken Sie hier .

    Kennen Sie das Presse-Familienkonzept? 
    Auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner sowie Ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr können -unabhängig vom ausgeübten Beruf- über die Presse-Versorgung einen eigenen Vertrag abschließen. Ein einmal bestehender Vertrag kann später fortgeführt oder ergänzt werden. Auch ein Neuabschluss ist möglich. Reichen Sie uns Ihr Anliegen online ein oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0711/ 1292 29240. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Versicherbarkeit.

  • Die Presse-Versorgung ist offen für viele Berufe und Arbeitsfelder im Kommunikations- und Medienbereich und im Rahmen der Gehaltsumwandlung über den Arbeitgeber sogar für alle Beschäftigten eines Medien-Unternehmens. Schauen Sie hier, ob Sie dazugehören:

  • Die praktizierte Kontinuität der Verträge bei Berufswechsel, d. h. die Fortführung einer bestehenden Versicherung und der Abschluss neuer Verträge sind möglich.

  • Lassen Sie auch Ihren Ehe- oder Lebenspartner sowie Ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr von der Presse-Versorgung profitieren. Schon geringe monatliche Beiträge (zum Beispiel aus dem Kindergeld) führen zu einer beachtlichen Grundsicherung für Ihr Kind, die durch eine Dynamikkomponente noch deutlich erhöht werden kann. Auch Ihr Partner kann sich eine eigene Versorgung aufbauen, dabei spielt der Beruf, den er ausübt, keine Rolle – selbst bei ausschließlich häuslicher Tätigkeit. Die Fortführung oder Ergänzung bestehender Verträge ist später genauso möglich wie ein Neuabschluss – und dies unabhängig von der beruflichen Entwicklung.

Allgemeine Fragen zur Premium-Vorsorge.

  • Sie arbeiten seit mindestens einem Jahr überwiegend selbständig und tagesaktuell für die folgenden 

    Rundfunk- und Fernsehanstalten (DLR, NDR, SR und ZDF).

  • Für die Beantragung des Beitragszuschusses sind bestimmte Verfahrensweisen zu beachten. Für die ersten Schritte stehen Ihnen die Spezialisten der Presse-Versorgung gern telefonisch zur Verfügung – 0711 / 1292-41051, 41054 bzw. 41058 oder Sie kontaktieren uns einfach.

  • Ihr Beitragsanteil wird von der Anstalt vom Honorar einbehalten und zusammen mit dem Beitragszuschuss der Anstalt an die Presse-Versorgung abgeführt. Der Beitragszuschuss ist abhängig von den erzielten Honoraren. Werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder an die Künstlersozialkasse abgeführt, beträgt der Zuschuss 4 % der gezahlten Honorare (andernfalls 7 %). Die Höhe der Anstalts- und Eigenanteile ist dann aus den Honorarabrechnungen ersichtlich.

  • Mit Beginn der Senderbeteiligung erhalten Sie von uns neben der Versicherungsnummer eine 5-stellige Ident-Nr. XXXXX. Mit dieser Ident-Nummer wird die Anstalt von uns aufgefordert mit der Beitragsbeteiligung und mit dem honorarabhängigen Einbehalt Ihrer Beitragsanteile zu beginnen. Liegt Ihnen diese nicht vor, stehen Ihnen die Spezialisten der Presse-Versorgung gern telefonisch zur Verfügung – 0711 / 1292-41051, 41054 bzw. 41058 oder Sie kontaktieren uns einfach.

  • Jeweils im Frühjahr erhalten Sie von uns eine Beitragsabrechnung für das zurückliegende Kalenderjahr, aus der die Höhe der gezahlten Beiträge hervorgeht. Der Abrechnung können Sie entnehmen, ob der vereinbarte Beitrag durch die Zahlungen der Anstalten erreicht, über- oder unterschritten wurde. Bei einer Überschreitung des festgelegten Beitrages erhöhen sich die Versicherungsleistungen. Für den Fall, dass der vorläufig vereinbarte Beitrag nicht erreicht wird, haben Sie die Möglichkeit, den entstandenen Fehlbetrag aus eigenen Mitteln nachzuzahlen.

  • Mit der Beitragsabrechnung im Frühjahr können Sie von uns eine Beitragsbescheinigung anfordern.

  • Dann rufen Sie einfach unsere Spezialisten unter – 0711 / 1292-41051, 41054 bzw. 41058 an oder Sie kontaktieren uns einfach - wir fordern die weiteren Anstalten zur Beitragsbeteiligung auf.

  • Von meiner Anstalt erhalte ich einen Beitragszuschuss zu meiner Presse-Versorgung. Jetzt bin ich auch für eine Produktionsfirma tätig.

    Für die Beantragung des Beitragszuschusses der Produktionsfirma sind bestimmte Verfahrensweisen zu beachten. Für die ersten Schritte stehen Ihnen die Spezialisten der Presse-Versorgung gern telefonisch zur Verfügung – 0711 / 1292-41051, 41054 bzw. 41058 oder Sie kontaktieren uns einfach.